Gewerbegebiete Südtirol – interkommunale Zusammenarbeit
Die Medien berichten derzeit regelmäßig über Betriebsschließungen, Lohnverzicht, Mitarbeiter in der Mobilität oder im Lohnausgleich. Vor diesem Hintergrund bietet sich die Gelegenheit, einen Blick auf die Situation der Gewerbegebiete in Südtirol zu werfen.
Die Raumordnungsnovelle ist vor ca. einem halben Jahr in Kraft getreten, die sog. kleine Reform des Raumordnungsgesetzes. Damit wurde in Südtirol erstmals ein rechtlicher Rahmen für die Ausweisung interkommunaler Gewerbegebiete geschaffen. Fortan können Gemeinden übergemeindliche Gewerbegebiete “im Sinne des sparsamen Umgangs mit Boden, der optimalen Raumplanung und der Stärkung von dezentralen Wirtschaftsräumen” festlegen und ausweisen. Häufig ist die Ausweisung schon in zentralen Wirtschaftsräumen ein Problem, weil sich verschiedene Interessenslagen widersprechen. In den 1960er und 1970er Jahren förderte die Politik bereits einmal die dezentralen Wirtschaftsräume durch die Ansiedlung von mittelständischen bzw. Großunternehmen im ländlichen Raum. In dieser Zeit siedelte sich die Hoppe im Passeiertal und im Vinschgau an. Das Gesetz sieht weiter vor: “Mit zwischengemeindlichen Vereinbarungen wird die Verwaltung dieser Gewerbegebiete geregelt. Im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden legt die Landesregierung Anreize für übergemeindliches Flächenmanagement fest.” (Art. 45, Landesgesetz vom 11. August 1997, Nr. 13).
Damit ist die rechtliche Grundlage gelegt. Was bedeutet das aber in der Praxis? Wie können die Gemeinden bei der Gewerbestandortentwicklung zusammenarbeiten? Warum sollten sie? Was sind die Anreize? Braucht es überhaupt neue Gewerbezonen angesichts der derzeitigen Wirtschaftssituation?
Vorneweg ein paar Zahlen. Von Südtirols Gesamtfläche, 7.400 km² (das entspricht 675.000 Fußballfeldern), sind lediglich 6% (444 km²) besiedelbar. Knapp die Hälfte davon (210,9 km²) ist bereits besiedelt. Und das Bauen auf Wiesen und Weiden geht weiter: laut einer Studie von apollis – Institut für Sozialforschung und Demoskopie im Auftrag des Südtiroler Bauernbunds werden in Südtirol täglich Grünflächen in der Größe eines Fußballfeldes verbaut. Geht diese Entwicklung weiter, ist in 150 Jahren kein zu besiedelndes Land mehr verfügbar, so die Prognose der Studie.
Darüber hinaus hat Südtirol sage und schreibe über 1.000 Gewerbezonen, das sind ungefähr neun pro Gemeinde (Stand: März 2012). Diese nehmen eine Fläche von ca. 15 km² ein (ASTAT, 2012), also 7 % der bereits besiedelten Fläche. Wenige davon sind übergemeindliche Gewerbegebiete. Laut Liegenschaftsdatenbank der Business Location Südtirol (BLS) stehen derzeit über 320 Betriebsobjekte (Büros, Lager-/Produktionshallen, Frei-/Verkaufsflächen, u. ä.) mit einer Gesamtfläche von ca. 520.000 m² – das sind mehr als 50 Fußballfelder – einschließlich Parkplätzen und Dienstwohnungen zum Verkauf, zur Miete, zum Leasing. Die Objekte befinden sich sowohl in den Zentren, als auch in der Peripherie Südtirols. Die Zahlen mögen den einen mehr, den anderen weniger beeindrucken. Schließlich steckt vor allem die Baubranche derzeit in Schwierigkeiten. Und der übergemeindliche Ansatz für die Gewerbegebietsentwicklung ist ja prinzipiell zu befürworten.
Interkommunale Gewerbegebiete – pro und contra
Vieles spricht für übergemeindliche Gewerbegebiete: die Möglichkeit zur Flächeneinsparung, Kostenteilung bei der Planung und beim Bewerben des Standorts, Aufgabenteilung zur Bewältigung der zunehmend komplexen Gemeindepflichten und –verantwortlichkeiten, usw. Grundsätzlich suchen die Gemeinden aber nach dem eigenen Vorteil. Aus Arbeitsplatz- und Prestigegründen möchte man die Unternehmen im Ort halten. Das Gewerbegebiet sollte dabei näher an der Nachbargemeinde als im eigenen Ortszentrum liegen. So lässt sich das mit den Wirtschaftsaktivitäten verbundene Verkehrsaufkommen innerorts gering halten. Häufig finden sich aber in der eigenen Gemeinde keine geeigneten Flächen mehr. Oder in der Nachbargemeinde wird gerade eine Fläche für ein interessiertes Unternehmen frei. Dann ist zu vereinbaren, wie Gemeinden – und Unternehmen – den Engpass angehen. Die Zusammenarbeit erfordert Kompromisse und gegenseitige Abstimmung. Übergemeindliche Gewerbestandortentwicklung heißt auch, dass Gemeinden untereinander und den Bürgern gegenüber die Gemeindefinanzen offenlegen müssen.
Auf Basis einer Analyse von 13 Gewerbegebieten im Alpenraum hat das EURAC-Institut für Regionalentwicklung und Standortmanagement im Projekt COMUNIS einen Leitfaden entwickelt, der Kooperationsmöglichkeiten aufzeigt. Welches Handlungsmodell für die interkommunale Gewerbestandortentwicklung für Gemeinden/eine Region in Frage kommt ist unterschiedlich. Welche Kooperationsform ist rechtlich möglich, wie verbindlich ist sie? Wie sieht der Markt für Gewerbeflächen aus? Wie ist die Wirtschaftssituation in den Gemeinden/der Region? Interkommunale Kooperation ist nämlich kein Allheilmittel für marode Haushaltskassen.
Bestrebungen in Südtirol
Ein interkommunales Gewerbegebiet nach neuer Gesetzesregelung gibt es bis jetzt noch nicht. Doch der Business Location Südtirol (BLS) liegen bereits einige Anfragen aus Südtiroler Gemeinden vor. Noch fehlen die Durchführungsbestimmungen. Derzeit wird eine Mustervereinbarung ausgearbeitet, wie zwischengemeindliche Gebiete entwickelt und verwaltet werden sollen.
Unabhängig von der Gesetzesnovelle gibt es jedoch bereits ein Umsetzungsbeispiel in der Praxis: die Industrie- und Handwerkerzone Lände im Passeiertal. Die Gemeindegrenze zwischen St. Leonhard und St. Martin in Passeier ist die Talsohle bzw. der Fluss Passer. “Es bot sich an, ein Gebiet als Gewerbezone auszuweisen, das auf beiden Gemeindeterritorien lag”, so der ehemalige Bürgermeister Hermann Pirpamer im Interview im Jahr 2010. “Bei der Zuweisung wurde eine Rangliste erstellt, die z. B. Mitarbeiterzahl und Entwicklungsziele der sich bewerbenden Betriebe berücksichtigte. So wurden Antragsteller aus beiden Gemeinden bei der Zuweisung gleichermaßen behandelt. Dieses Verfahren wurde auch im Fall von Erweiterungsgebieten beibehalten.”
Bis es für die kleine Reform die Durchführungsbestimmungen gibt, bleiben noch einige Fragen offen: Was hat sich mit der Novelle wirklich geändert? Was sind die konkreten Kriterien, Auflagen und Anreize der Landesregierung für interkommunale Gewerbegebiete? Braucht es überhaupt neue Gewerbezonen im Hinblick auf die aktuelle Wirtschaftssituation und angesichts freier Gewerbeflächen im Ausmaß von 50 Fußballfeldern?
Wer sich mit dem Thema näher auseinandersetzen und von internationalen Beispielen profitieren möchte, dem sei empfohlen, folgende Erfahrungen näher anzusehen:
- INKOBA – Interkommunale Betriebsansiedlung
- REFINA Forschung für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein
nachhaltiges Flächenmanagement
Was lokal relevant ist, kann auch international Schule machen. So hat das EURAC-Institut für Regionalentwicklung und Standortmanagement aufgrund der im COMUNIS-Projekt gesammelten Erfahrungen von der Europäischen Kommission den Auftrag erhalten, im krisengeplagten Griechenland das Thema Gewerbegebiete zu analysieren und Reformempfehlungen auszuarbeiten.
Autor: Miriam L. Weiß
Links zum Thema
- Landesgesetz Provinz Bozen-Südtirol vom 11. August 1997, Nr. 13
- apollis – Institut für Sozialforschung und Demoskopie
- Stopp dem Flächenfraß – Südtiroler Bauernbund
- COMUNIS-Projekt
- Leitfaden EURAC für Interkommunale Gewerbestandortentwicklung
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